Impressum

Eickers GmbH

Beton · Bohr · Säge · Technik

 

An der Neuweide 5  ·  47495 Rheinberg

Telefon 0 28 43 - 45 14  ·  Telefax 0 28 43 - 1 63 40

 

www.eickers-gmbh.de  ·  info@eickers-gmbh.de

 

Geschäftsführer: Jörg Eickers

 

Registergericht: Amtsgericht Kleve, HRB 6704

 

Steuernummer: 119/5722/0393, Finanzamt Moers

 

USt.-Id.-Nr.: DE 120 284 355

 

Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV: Jörg Eickers

 

Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oberen Bereich dieser Seite.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundsatzerklärung zum Arbeitsschutz

Die Geschäftsführung der Eickers GmbH bringt mit dieser Grundsatzerklärung ihre positive Einstellung, ihr Engagement und ihre Verantwortung im Bereich der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes zum Ausdruck. Ein wesentliches Ziel im Unternehmen ist es, das Leben und die Gesundheit aller Beteiligten, sowie die Umwelt zu schützen.

 

Bei allen Tätigkeiten werden die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz mit in die betriebliche Organisation und in die Abläufe eingebunden und besitzen einen hohen Stellenwert.

 

Die Eickers GmbH verpflichtet sich, die Arbeitsabläufe im Unternehmen so zu gestalten, dass sie in Übereinstimmung mit dem Arbeitsschutzgesetz und den übrigen aktuellen sicherheitstechnischen Vorschriften und Regelungen stehen.

 

Die wichtigsten Ziele sind:

die Verhütung von Unfällen,

die Verhütung von Berufskrankheiten,

die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,

die Verhütung von Umwelt- und Sachschäden,

das Bemühen um eine ständige Verbesserung des SGU-Standards.

 

Zur Erreichung dieser gesetzten Ziele kommt das in diesem AMS-Handbuch beschriebene Arbeitsschutzmanagement-System zur Anwendung, das einer firmeninternen Überprüfung auf Einhaltung und Wirksamkeit unterliegt. Die Unternehmensleitung gewährleistet die Anwendung der in diesem AMS - Handbuch beschriebenen Maßnahmen. Alle Mitarbeiter  sind verpflichtet, sich an der Umsetzung und Weiterverbesserung des Arbeitsschutzmanagementsystems aktiv zu beteiligen, um Verbesserungen im Bereich Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz zu erreichen.

 

Diese Grundsatzerklärung wird allen Mitarbeitern und Nachunternehmern per Aushang bekannt gemacht.

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